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Übernachtungsteuer Land Berlin


NEU: 

  • Ab dem 01. April 2024 erhebt das Land Berlin eine "City Tax" genannte Kulturförderabgabe in Höhe von 5% des Netto-Übernachtungspreises exklusive 7% Mehrwertsteuer nun auch auf geschäftlich veranlasste Übernachtungen. Die Satzung des Landes Berlin sieht vor, dass alle Hotels diese Abgabe erheben und an das Land Berlin abführen. Unsere Zimmerpreise verstehen sich pro Zimmer und Nacht zzgl. der Kulturförderabgabe von 5%.

  • Bitte beachten Sie, dass per 01. Januar 2014 in Berlin eine "CityTax" genannte Kulturförderabgabe auf alle touristischen Aufenthalte erhoben wird. Diese beträgt 5% des reinen Netto-Übernachtungspreises pro Nacht.

Das Land Berlin stellt Ihnen u.a. folgende Dokumente zum Download zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben - so zögern Sie nicht uns jederzeit zu kontaktieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen

Hinweis: 
Die Übernachtungsteuer wird von der Stadt Berlin in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis (exkl. Umsatzsteuer) erhoben und ist vom Beherbergungsbetrieb abzuführen.