Übernachtungsteuer Land Berlin
Bitte beachten Sie, dass per 01. Januar 2014 in Berlin eine "CityTax" genannte Kulturförderabgabe auf alle touristischen Aufenthalte erhoben wird. Diese beträgt 5% des reinen Netto-Übernachtungspreises pro Nacht. Sie wird nur dann nicht erhoben, wenn der Hotelgast per Formblatt nachgewiesen hat, dass der Aufenthalt rein geschäftlicher Natur ist. In allen anderen Fällen ist das Hotel verpflichtet, die Abgabe einzubehalten und an die Stadt abzuführen.
Das Land Berlin stellt Ihnen u.a. folgende Dokumente zum Download zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen oder Wünsche haben - so zögern Sie nicht uns jederzeit zu kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen
Hinweis:
Die Übernachtungsteuer wird von der Stadt Berlin in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis (exkl. Umsatzsteuer) erhoben und ist vom Beherbergungsbetrieb abzuführen. Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungsteuer ausgenommen. Wird eine berufliche Veranlassung der Übernachtung vom Gast nicht glaubhaft gemacht, ist die Übernachtungsteuer zunächst vom Beherbergungsbetrieb an das Finanzamt abzuführen. Der Gast hat in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten die Erstattung der Übernachtungsteuer formlos beim Finanzamt zu beantragen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die betriebliche oder berufliche Veranlassung der Übernachtung und die Rechnung oder Bescheinigung des Beherbergungsbetriebes, aus der die Übernachtungsteuer hervorgeht, beizufügen.