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alkoholfreies Bier


Es existiert keine gesetzliche Richtlinie zur Deklarierung von alkoholfreiem Bier, so wird §47 der Weinverordnung hier angewandt. Es gibt zwei Möglichkeitendie zur Herstellung von akoholfreiem Bier Anwendung finden: Zum einen die gestoppte Gärung, bei der der Gärprozess abgebrochen wird, bevor aus Hefe und Zucker Alkohol entsteht. Oder aber dem Bier wird nach der Herstellung der Alkohol entzogen.

  • Gestoppte Gärung

Die ältere Methode, um den gebotenen Grenzwert (0,5 Vol %) einzuhalten bleiben, ist das Abbrechen des Gärprozesses – mittels Kälteschock. Dann vergärt die Hefe nur so wenig Zucker, dass sich nicht erwähnenswerte Mengen Alkohol bilden können.

  • Vakuumverdampfung

Hierbei fließt alkoholhaltiges Bier durch einen senkrecht stehenden beheizten Zylinder, in dessen Innerem Unterdruck herrscht. So wird der Siedepunkt des Alkohols erheblich gesenkt; er verdampft bereits bei Temperaturen zwischen 35 und 45 Grad Celsius. Das schont die Aromastoffe im Bier. Das nahezu unalkoholische Getränk fließt in einen separaten Auffangbehälter ab.

  • Vakuumrektifikation

Die Trennung von Alkohol und Bier findet in mehreren Schritten statt. Bei Unterdruck fließt alkoholhaltiges Bier von unten in die Anlage, wird erwärmt und verdampft. Oben erhöht sich die Konzentration des Alkohols von Boden zu Boden – unten kann der Alkoholgehalt auf bis zu 0,05 Vol. % gesenkt werden. Vorteilhaft bei dieser Methode ist, dass das Aroma entzogen und am Ende wieder zugesetzt werden kann.