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Deutsches Reinheitsgebot


Das Deutsches Reinheitsgebot sichert seit fast 500 Jahren die herrausragende Qualität des einheimischen Bieres.

Im April 1516  beschließt Herzog Wilhelm IV. die noch heute geltenden Herstellungsrichtlinien, nach der ausschließlich Hopfen, Gerste, Brauwasser und Malz zur Bierherstellung verwendet werden dürfen .

Mit dieser Vorschrift wurde unterbunden, dass andere Kräuter zum Würzen verwendet wurden und werden. Manche davon waren ausgesprochen giftig und erzeugten Halluzinationen beim Biertrinken. 

Welche Zutaten wurden früher zum Bierbrauen verwendet?

Beispielsweise wurden Ochsengalle, Wacholder, Gagel, Eichenrinde, Wermut, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln oder Bilsenkraut mit in das Getränkt gemischt wird.

Das Deutsches Bier muss laut dem Deutschen Reinheitsgebot auch heute noch aus den vier Grundbestandteilen bestehen und ist somit älteste heut noch bestehende  Lebensmittelgesetz der Welt.